Stand 18 Mai 2021
Betriebs zulässig für Gäste mit bestätigtem negativen Schnell- oder Selbsttest nach § 4
Absatz 4,
Wichtige Informationen zu den Regeln von Covid -19 für das Hotel
- In das Hotel ist die gemeinsame Nutzung eines Zimmers nur Personen gestattet, die nach § 1 Absatz 2 der CoronaSchVO von den Kontaktverboten im öffentlichen Raum ausgenommen sind.
- Zutritt zu das Hotel ist zudem Gästen mit Symptomen einer Atemwegsinfektion zu verweigern. Sind Sie Krank oder Erkalten? Sie können deswegen bei uns Kostenlos stornieren.
- Im Eingangsbereich befindet sich ein Händedesinfektionsspender. Desinfizieren Sie Ihre Hände bevor Check-in. Die Gäste müssen während ihrer Zeit im Hotel einen Mund-Nase-Bedeckung tragen, außer auf ihrem Zimmer und am Restauranttisch.
- Das Frühstück muss bevor Anreise gebucht werden. Maximal 2 Zimmer gleichzeitig im Restaurant während des Frühstücks. Die Reservierung erfolgt beim Check-in.
- Abendessen im Restaurant nur mit Reservierung. Der Gaststätte ist für Hotelgäste nicht zugänglich.
Hierfür steht das Restaurant nach vorheriger Reservierung zur Verfügung oder bei gutes Wetter, die Terrasse.
- Das Hotel hat ein Händedesinfektionsspender in jeden Zimmer verfügbar gestellt. Benutzen Sie diesen.
- Erkalten? Bleib zuhause. 1.5 Meter abstand respektieren. Kein Händeschütte. Niesen in den Armen.
Wichtige Informationen zu den Regeln von Covid -19 für das Restaurant und die Gaststätte.
Stand 18 Mai 2021
im Außenbereich und mit bestätigtem negativen Schnell- oder Selbsttest nach § 4 Absatz 4 für Gäste und Bedienung zulässig Gästen muss ein Sitzplatz, an Theken oder Stehtischen ein Stehplatz zugewiesen werden.
- Reservierungen für das Restaurant müssen vorgenommen werden.
- Reservierungen werden Freitags, Samstags und Sonntags für die Gaststätte empfohlen. Dies, um Ihnen einen Sitzplatz zu sichern.
- Die Terrasse braucht keine Reservierung, aber voll ist voll.
- Der gemeinsame Besuch von Gaststätten und die gemeinsame Nutzung eines Tisches ist nur den Personen gestattet, die nach § 1 Absatz 3 der CoronaSchVO von den Kontaktverboten im öffentlichen Raum ausgenommen sind.
- Gäste müssen sich nach Betreten der Gastronomie (Innen- und Außengastronomie) die Hände waschen bzw. bei Bedarf desinfizieren.
- Kundenkontaktdaten sowie Zeiträume des Aufenthaltes in der Innen- und Außengastronomie sind für jede Tischgruppe mittels einfacher, auf den Tischen ausliegender Listen (einschließlich Einverständnis-erklärung zur Datenerhebung) zur Ermöglichung einer Kontaktpersonennachverfolgung zu erheben und durch den Inhaber unter Wahrung der Vertraulichkeit gesichert für 4 Wochen aufzubewahren.
- Erkalten? Bleib zuhause. 1.5 Meter abstand respektieren. Kein Händeschütte. Niesen in den Armen.